Aigner Tunnel Technology GmbH, Dieselstraße 13, 4623 Gunskirchen bei Wels, Austria, Tel.: +43 / 7246 / 20 200 - 0, E-Mail: office@aigner-tunnel.com

AGB

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Aigner-Fairness Bedingungen


Sehr geehrter Geschäftspartner!

Die nachfolgenden Punkte enthalten wichtige Sicherheitsinformationen für Sie. Gleichfalls verzichten wir bewusst auf kompliziertes Kleingedrucktes und haben nur notwendigste Vereinbarungen in unsere Fairness-Bedingungen aufgenommen, die helfen sollen unsere Partnerschaft einfach und klar zu gestalten.

Brand- und Explosions-Schutz

Im Projekt-/Auftragsumfang sind konstruktive Brandschutz-Massnahmen vorgesehen. Wenn ja, gelten Schutzsystem, Art und Umfang ausschließlich gemäß der technischen Spezifikation.

Im Projekt-/Auftragsumfang sind konstruktive Staubexplosions-Schutzmassnahmen vorgesehen. Wenn ja, gelten Schutzsystem, Art und Umfang ausschließlich gemäß der technischen Spezifikation.

Im Projekt-/Auftragsumfang sind Geräte oder Betriebsmittel im Einsatz, welche für explosionsgefährdete Bereiche (Zone 0, 1, 2) vorgesehen sind! Gerätegruppen und -kategorie, Art und Umfang gelten ausschließlich gemäß der technischen Spezifikation im Angebot.

Im Projekt-/Auftragsumfang sind Geräte oder Betriebsmittel der zündquellenfreien Bauart B1 im Einsatz, welche zum Absaugen brennbarer Stäube der Explosionsklassen St1 und St2 in Zone 22 geeignet sind (Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche bei Vorhandensein von brennbaren Stäuben).

Sind keine Schutzmassnahmen vorgesehen, so sind diese, wenn notwendig kundenseitiger Lieferumfang.

Vertagsabschluss

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Käufer nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerspricht.

Regieabrechnung

Wenn die Montage nicht als Pauschalauftrag vereinbart ist, oder zusätzliche Arbeiten beauftragt werden, oder bei durch den Auftraggeber zu verantwortenden Stehzeiten werden nachfolgende Sätze verrechnet.

Monteur € 65,00   Helfer  € 55,00    Techniker  € 85,00
Tagesdiäten € 35,00   km-Geld  €   0,55      


Lieferbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart gilt die Ware "ab Werk" (EXW) verkauft. In jedem Fall gelten die INCOTERMS in der jeweils gültigen Fassung.

Bauseitige Leistungen

Elektroinstallationen, Blitzschutz und Erdungsmassnahmen. Alle Baumeisterarbeiten, sowie Dach- und Wandeinfassungen. Wenn erforderlich Druckluftversorgung, Wasser- und Abwasserinstallation. Bedienungsbühnen und Konsolen für unsere Geräte, wenn im Angebot nicht anders angeführt. Statik für Gebäude oder Konsolen.

Hebezeuge und Gerüstung

Bis zu einer Montagehöhe von 3,5 m und unter der Vorraussetzung der Befahrbarkeit mit einer mobilen Montagebühne sind diese Hilfsmittel im Lieferumfang Montage beinhaltet. Darüberhinaus sind Gerüstung und Hebezeuge bauseitige Leistungen.

Insbesondere zur Abladung und wenn notwendig zur Montage sind geeignete Möglichkeiten wie Autokran oder Hubstapler zur Verfügung zu stellen.

Abnahme

Sofern vom Käufer gewünscht wird eine Abnahme des Leistungsumfanges durch den Käufer und Verkäufer durchgeführt. MAK-Wert- oder Emissionsmessungen sind bauseitige Leistungen und beeinflussen nicht die Abnahme der gesamten Anlage.

Zahlung

Es gelten die vereinbarten und in der Auftragsbestätigung angeführten Zahlungsbedingungen. Für Anzahlungen gilt ausdrücklich eine Fälligkeit sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung. 

Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung im Rückstand, so kann die Vertragserfüllung verlangt werden, die Lieferzeit entsprechend verzögert und der ganze Kaufpreis fällig gestellt werden.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden gemäß der EU- Richtlinie 2000/35 vom 29. Juni 2000 Verzugszinsen in der Höhe von 8,0 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnet.

Die Rechnungslegung erfolgt unabhängig einer Lieferung spätestens 30 Tage nach Meldung der Versandbereitschaft. Die Zahlung erfolgt mit den vereinbarten Zahlungszielen.

Gewährleistung

Ausgenommen auf Verschleißteile beträgt die Gewährleistung 24 Monate ab Inbetriebnahme, jedoch längstens 27 Monate nach Lieferung.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Transportschäden

Reklamationen können nur sofort nach Warenerhalt geltend gemacht werden.


Fassung vom 27. Mai 2011

Aigner-Fairness Bedingungen

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